Schreiben oder sprechen Sie uns gern an und wir senden Ihnen eine Honorarübersicht zu unseren verschiedenen Angeboten oder einen Kostenvoranschlag für Sie und Ihre Krankenkasse zu.
Erfreulicherweise wird die Ernährungstherapie im Sinne einer ergänzenden Leistung nach
§ 43 SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt.
Sie benötigen eine ärztliche Zuweisung/Verordnung oder ein Rezept.
Nutzen Sie dafür gern diese Vorlage:
Fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach der entsprechenden Bezuschussung.
Erfahrungsgemäß werden mindestens 1 Erstgespräch und 4-6 Folgetermine anteilig übernommen.Die Regelungen sind allerdings von Kasse zu Kasse und im Einzelfall sehr verschieden.
Am Ende der vereinbarten Therapiezeit erhalten Sie eine Gesamtrechnung, die Sie für die Kostenerstattung einreichen können.
Unsere Kurse werden als Prävention nach § 20 SGB V bezuschusst.
Sie erhalten am Ende eine Teilnahmebestätigung (bei einer Anwesenheit von mindestens 80% der Termine) als Grundlage für die Rückerstattung von Ihrer Kasse.